AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
IFH Köln GmbH

Vorwort

Verträge über von der IFH Köln GmbH zu erbringende Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§1 Gegenstand des Vertrages

Die IFH Köln GmbH (im folgenden IFH) wird ihre Leistungen nach dem bei Auftragserteilung gültigen Stand der Technik gemäß des schriftlichen Angebots erbringen. Eine darüber hinausgehende Leistung schuldet das IFH nicht.

 Vergütung

§2.1
Soweit im schriftlichen Angebot nicht anders vereinbart leistet der Auftraggeber
50 % des zu leistenden Betrages bei Auftragserteilung,
50 % des zu leistenden Betrages nach Abschluss des Projektes.

 

§2.2 Für Leistungen, die nicht im Festpreis enthalten sind, erhält das IFH eine Vergütung nach Aufwand. Personalaufwand wird in Höhe der jeweils gültigen Tagessätze, Sachaufwand entsprechend der angefallenen Sachkosten abgerechnet. Reisetage werden mit einem halben Tagessatz in Rechnung gestellt.

§2.3 Bei Abrechnung nach Aufwand halten die Mitarbeiter des IFH die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Vertrages in einem Tätigkeitsbericht fest.

§2.4 Für Leistungen, die das IFH nicht am Ort seiner Geschäftsstelle erbringt, werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand gesondert Fahrzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten wie folgt in Rechnung gestellt:

Flug: Business Class

Bahn: 1. Klasse

Kilometerpauschale: 0,50 Euro pro gefahrene km

Hotel: Nach Aufwand, max. 4 Sterne

öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: Nach Aufwand

Tagesspesen: Nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien

§2.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

§2.6 Zahlungen sind 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.

§2.7 Das IFH ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

§2.8 Gegen Ansprüche des IFH kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist.

§3 Durchführung, Mitwirkung des Auftraggebers

§3.1 Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der dem IFH die notwendigen Informationen gibt, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, Gesprächspartner benennt und Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. Das IFH ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Das IFH benennt seinerseits eine/n Projektleiter/in, der Ansprechpartner des Auftraggebers ist und Entscheidungen kurzfristig herbeiführen kann.

§3.2 Damit das IFH verbindliche Fristen bzw. Termine einhalten kann, ist es auf die Unterstützung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich deswegen, die zur Leistungserbringung erforderlichen Tätigkeiten des IFH nach besten Kräften zu unterstützen. Sofern das IFH beim Auftraggeber tätig wird, schafft der Auftraggeber als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht.

§3.3 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistung nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Mitwirkungsleistung in Verzug, ist das IFH nicht mehr an die vereinbarten Termine gebunden. Das IFH kann dem Auftraggeber ferner eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Mitwirkungsleistung mit der Erklärung setzen, dass der Vertrag gekündigt werde, sollte diese Frist fruchtlos verstreicht.

 

§3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich während eines Projektes oder im darauf folgenden Zeitraum von sechs Monaten keine Projektmitarbeiter des IFH abzuwerben.

§4 Änderung der Leistungen

§4.1 Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Auftraggeber, als auch vom IFH ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist schriftlich zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben.

§4.2 Geht der Änderungswunsch vom Auftraggeber aus, untersucht das IFH, sofern es zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Änderung, ermittelt die Auswirkung der Änderung und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar. Wenn der Änderungswunsch vom IFH ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot bereits die aufzuzeigenden Auswirkungen:

  • Beschreibung der Änderung und ihre Auswirkung auf verabschiedete Dokumente und andere Ergebnisse,
  • Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwandes und der vereinbarten Termine.

Der Auftraggeber wird das IFH in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen, benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt.

§4.3 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.

§6 Arbeitsergebnisse Dritter

§6.1 Der Auftraggeber kann dem IFH, soweit im Vertrag vorgesehen, Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes, zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Arbeitsergebnisse Dritter einer Erstellung des Leistungsgegenstandes mit den in §5.2 beschriebenen Nutzungsrechten, einer Bearbeitung sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegenstehen.

§6.2 Der Auftraggeber stellt das IFH und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen.

§7 Neuentwicklungen (Modelle, Methoden, Erhebungsinstrumente, Fragebögen)

§7.1
Dem IFH verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Dies gilt insbesondere auch für Erhebungs- und Messinstrumente (z.B. Fragebögen), die vom IFH im Rahmen eines Projektes entwickelt werden.

§7.2 Soweit der Auftraggeber oder das IFH ein Verfahren zur Erlangung von Schutzrechten für Erfindungen betreibt, ist der andere Vertragspartner, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet.

§8 Leistungen aus dem Online-Shop

§8.1 Eine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf den Webseiten www.ifhkoeln.de, www.ecc-handel.de, www.ifh-kongresse.de und www.i-f-h.de gemachten Angaben kann nicht übernommen werden, ebensowenig wie eine Haftung für die Verwendung dieser Seiten oder deren Inhalt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit Genehmigung des IFH.

§8.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird erst geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen.

§8.3 Wir liefern an Postanschriften in Deutschland und in den EU-Mitgliedsstaaten. Bei Lieferungen in andere Staaten bitten wir um vorherige Anfrage. Bestellungen, die an einem Werktag bis 10.00 Uhr bei uns eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag bearbeitet und in den Versand gegeben. Der Versand erfolgt mit der Deutschen Post AG oder nach Absprache und gegen Aufpreis durch Lieferdienste wie zum Beispiel UPS. Falls sich die Lieferung durch besondere Umstände verzögert, werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt.

§8.4 Eine Bestellung kommt telefonisch, per Mail oder Fax zustande und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Unsere Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % für gedruckte Publikationen und 19 % für elektronische Publikationen. Zusätzlich fallen Versandkosten an. Die Versandkosten entsprechen den Preisen der Deutschen Post AG für den Inlands- und Auslandsversand. Falls durch außergewöhn-liche Größe oder Gewicht der Sendung Mehrkosten beim Versand entstehen, werden wir Sie vor der Versendung benachrichtigen. Bei Lieferungen in andere Staaten erfragen Sie bitte vorab die Versandkosten. Bei Lieferungen ins Ausland tragen Sie die anfallenden Steuern und Zölle.

§8.5 Das Rückgaberecht gilt für beschädigte Waren, die nach Benachrichtigung umgehend neu geliefert werden. Laut Fernabsatzgesetz darf jeder Kunde Ware, die per Internet erworben wurde, innerhalb von 2 Wochen zurücksenden. Dies gilt nicht für Zeitschriften sowie versiegelte
Bild- und Datenträger, die geöffnet wurden.

§8.6 Da Sie uns keine Bank- oder Kreditkartendaten übermitteln müssen, ist der Bestellvorgang sehr sicher. Unsere Website verwendet Cookies. Ihre persönlichen Daten werden aber nicht an Dritte weitergegeben. Mit der bestellten Ware erhalten Sie eine Rechung und einen Überweisungsschein, den Sie zur Überweisung verwenden, zahlbar innerhalb von 28 Tagen.

§9 Haftung


§9.1 Das IFH leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur:

  • bei Vorsatz in voller Höhe: bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist;
  • im übrigen: soweit das IFH gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§9.2 Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

§10.1
Das IFH und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Das IFH und der Auftraggeber werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

§10.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der Partei, die sie erhält, bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.

§10.3 Das IFH und der Auftraggeber werden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrages nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.

§11 Treuepflicht
Auftraggeber und IFH verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners.

§12 Vertragsbedingungen

§12.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IFH, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§12.2 Die Bestimmungen des Angebotes des IFH haben Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§13 Kündigungsbedingungen

§13.1 Jede der beiden Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

§13.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jede der beiden Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Hierbei ist alles wichtiger Grund, was dem kündigenden Partner die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.

§13.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages gilt bei fristloser Kündigung der Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der gekündigten Gesellschaft eingeht.

§13.4 Bis zur Kündigung erbrachte vertragsgemäße Leistungen sind dem IFH zu vergüten. Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Auftrag zurück, beträgt die Vergütung mindestens 50% des Auftragswertes.

§14 Sonstiges

§14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14.2 Gerichtsstand ist Köln. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.

§14.3 Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§14.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die -soweit rechtlich möglich- dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.

 

§15 Firmenbezeichnung und Anschrift

IFH Köln GmbH
Geschäftsführung: Dr. Kai Hudetz, Boris Hedde

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 70229
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 273120213

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:: Dr. Kai Hudetz


Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221/943607-0
Fax: 0221/943607-99
E-Mail: info@ifhkoeln.de
URL: www.ifhkoeln.de